Jeweils zwei Vertreter des Stiftungsrates entscheiden über Absagen von Finanzierungsgesuchen. Über alle Förderungen der RFF entscheidet der Gesamt-Stiftungsrat. Damit er dies an seinen ordentlichen Stiftungsratssitzungen auf der Basis von vollständigen Dossiers kompetent tun kann, müssen alle Gesuche auf einen der folgenden Abgabetermine eingereicht werden:
- 31. Januar
- 31. Mai
- 31. August